Kollektorzuschuss von 90,- Euro
Sichern Sie sich jetzt die Förderung für solarunterstützte Heizungsanlagen der Bundesregierung:
Es sind folgende Mindestvoraussetzungen zu erfüllen:
- Bei Vakuumröhrenkollektoren: mindestens 7,0 Quadratmeter und mindestens 50 Liter je Quadratmeter Bruttokollektorfläche.
- Bei Flachkollektoren: mindestens 9,0 Quadratmeter und mindestens 40 Liter je Quadratmeter Bruttokollektorfläche.
- Die Solaranlage muss zur Heizungsunterstützung der Räume eingesetzt werden, reine Warmwasserbereitung wird nicht mehr unterstützt.
- Ab dem 01.09.2011 ist die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage Fördervoraussetzung.
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