Für besonders emissionsarme Scheitholz-Vergaserkessel gibt es künftig noch einen Zuschuss von 1000,- Euro. Der Holzvergaserkessel darf dabei die staubförmige Emission von 15 mg/m³ nicht überschreiten. Der angeschlossene Pufferspeicher muss mindestens 55 Liter je Kilowatt Nennleistung bereitstellen. Fördervoraussetzung ist ab dem 01.09.2011, dass die eingesetzten Umwälzpumpen in den Biomasseanlagen die Energie-Effizienzklasse A besitzen.
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