Basisförderung für automatisch beschickte Biomasseanlagen von 5 kW bis 100 kW Nennwärmeleistung zur Verfeuerung von Holzpellets
Die Förderung von automatisch beschickten Anlagen mit Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatischer Zündung zur Verfeuerung von Holzpellets mit einer installierten Nennwärmeleistung von 5 kW bis 100 kW beträgt 36 Euro je kW errichteter installierter Nennwärmeleistung.
Dabei gelten die folgenden Mindestförderbeträge:
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BAFA - Förderung von Biomasseanlagen
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