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Bis zu 2.500 Euro für Holzpellet-Kessel

Basisförderung für automatisch beschickte Biomasseanlagen von 5 kW bis 100 kW Nennwärmeleistung zur Verfeuerung von Holzpellets

Die Förderung von automatisch beschickten Anlagen mit Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatischer Zündung zur Verfeuerung von Holzpellets mit einer installierten Nennwärmeleistung von 5 kW bis 100 kW beträgt 36 Euro je kW errichteter installierter Nennwärmeleistung.

Dabei gelten die folgenden Mindestförderbeträge:

  • für Pelletöfen mit Wassertasche:  1.000 Euro
  • für Pelletkessel:  2.000 Euro
  • für Pelletkessel mit neu errichtetem Pufferspeicher
    und mit einem Speichervolumen von mindestens 30 l/kW:  2.500 Euro.

Auf der Seite des BAFA erhalten Sie unter folgendem Link weitere Informationen:
BAFA - Förderung von Biomasseanlagen

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